Rechtstipps (2)
Wehrrecht - Disziplinarsachen
Sie haben ein Dienstvergehen begangen, oder jedenfalls meint das Ihr Disziplinarvorgesetzter. Er wird Sie zur Vernehmung befehlen und Sie auffordern, zu Sache auszusagen. Gelegentlich wird dies mit dem Hinweis verbunden, Sie seinen zur Aussage verpflichtet, oder man wolle nur Informationen über diesen und jenen Vorgang einholen. Vorsicht! In den allermeisten Fällen, liefern erst Ihre Angaben die Möglichkeit, Sie disziplinar- oder auch dienstrechtlich zu verfolgen. In den meisten Fällen erfolgt eine strafrechtliche Verurteilung wegen genau dieser Vernehmung durch Ihren Disziplinarvorgesetzten. Durch meine langjährige Tätigkeit als Soldat bin ich mit... weiterlesen
Vorladung von der Polizei
Das Procedere ist immer dasselbe. Sie erhalten von der Polizei eine sogenannte Vorladung, mit der Sie aufgefordert werden, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit bei der Polizei zu erscheinen. Das Schreiben der Polizei ist so verfasst, dass man meinen könnte, man müsse dort unbedingt erscheinen und Angaben machen. Indes ist dieser weit verbreitete Glaube falsch. Niemand ist verpflichtet, einer polizeilichen "Vorladung" Folge zu leisten. Zwar werden die polizeilichen Schreiben absichtlich so gehalten, dass man meinen könnte, man wäre verpflichtet, zu erscheinen. Sie müssen aber weder als Zeuge - und erst recht nicht als Beschuldigter oder... weiterlesen
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