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Geschäftsführerhaftung in der wirtschaftlichen Krise
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier
Die Haftung des Geschäftsführers in einer wirtschaftlichen Krise Der Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) muss bei ersten Anzeichen auf die Krise aufmerksam machen, sodass noch Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden können, um eine Insolvenz abzuwenden. In finanziellen Krisensituationen entstehen für ihn höchste zivil- und strafrechtliche Gefahren. Welche Haftungsgefahren das sind, wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst. 1. § 49 Abs. 3 GmbHG: Pflicht zur Verlustanzeige Die Pflicht zur Verlustanzeige nach § 49 Abs. 3 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) gehört zu den... weiterlesen
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