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Kreditbearbeitungsgebühren + Zinsen bei Altverträgen bis 31. Dezember 2014 gerichtlich geltend machen
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Martin Büchs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2014 entschieden, dass die formularmäßige Vereinbarung von sogenannten Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen unwirksam ist (BGH, Urteile vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Die Darlehensnehmer können in solchen Fällen daher grundsätzlich die Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts verlangen. Zusätzlich muss die Bank bzw. Sparkasse auch die Nutzungen herausgeben, die sie daraus gezogen hat, dass ihr das Bearbeitungsentgelt während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stand - sie muss also Zinsen auf das Bearbeitungsentgelt zahlen, weil sie mit diesem Geld arbeiten konnte und daraus Gewinne... weiterlesen
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