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Rechtsanwalt Markus Keubke LL.M
Fachanwalt für Medizinrecht
Magdeburger Allee 134
99086 Erfurt
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Rechtstipps (1)
Wann ist ein Tier gebraucht?
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Markus Keubke
Diese Frage stellt im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufes von Tieren eine spannende Frage, da vom Zustand der Kaufsache, ob neu oder gebraucht, u.a. die Dauer der Gewährleistung abhängt. Bei neuen Sachen muss die Gewährleistung gemäß § 475 Abs. 2 BGB mindestens zwei Jahre betragen. Tiere sind zwar keine Sache aber entsprechend § 90a BGB im Rahmen eines Rechtsgeschäftes als solche zu behandeln.
Wann aber nun ein Tier gebraucht ist, ist umstritten. Grundsätzlich könnte angenommen werden, dass Tier mit der Vollendung der Geburt immer gebraucht sind, da sie sich ab diesem Zeitpunkt ständig in "Nutzung" befinden. Das Abstellen auf diesen... weiterlesen
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