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Schöffendienst außerhalb der Kernarbeitszeit eines Bundesbeamten
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Gordon Gniewosz
Auf die von Rechtsanwalt Gniewosz eingelegte Berufung hat das OVG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 15.07.2009, Az.: 10 A 10171/09.OVG, die Bundesrepublik Deutschland verurteilt. dem Kläger - einem Bundesbeamten - die außerhalb der Kernarbeitszeit aufgewandte Zeit für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter gutzuschreiben. Die Verpflichtung des Dienstherrn ergibt sich aus § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG. Das im folgenden wiedergegebene Urteil ist noch nicht rechtskräftig:
"Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 23. Januar 2006... weiterlesen
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