Rechtstipps (3)
Mietnachzahlung führt nicht zur Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.10.2021 entschieden, dass eine Nachzahlung des Mietrückstandes innerhalb der gesetzlichen Schonfrist von 2 Monaten lediglich zu der Unwirksamkeit einer außerordentlich, fristlosen Kündigung führt, jedoch nicht zu einer Heilung einer ordentlich, fristgerechten Kündigung, die gleichzeitig, hilfsweise wegen desselben Zahlungsverzuges erklärt wurde. Mit dieser Entscheidung bestätigte der BGH seine bisherige Rechtsprechung und erteilte einer gegenteiligen Auffassung des Landgerichts Berlin als Vorinstanz eine klare Absage. Dem Urteil lag im Wesentlichen der Sachverhalt zugrunde, dass ein Wohnungsmieter über mehrere... weiterlesen
Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete nach verspäteter Rückgabe der Mietwohnung
Der Bundesgerichtshof hat am 18.01.2017 entschieden, dass ein Mieter, der seine Wohnung nach einer wirksamen Kündigung verspätet an den Vermieter zurückgibt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete oder in Höhe der ortsüblichen Miete zahlen muss, sofern diese höher ist als die vereinbarte Miete. Gegenstand der Entscheidung war ein Fall, in welchem die Mieter nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist, sondern erst eineinhalb Jahre später auszogen. Bis zu ihrem Auszug zahlten die Mieter weiterhin die in dem Mietvertrag vereinbarte Miete. Der Vermieter verlangte von den Mietern jedoch... weiterlesen
Dauernde unpünktliche Mietzahlung rechtfertigt fristlose Kündigung
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass eine fortlaufende unpünktliche Zahlung der Miete den Vermieter einer Wohnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. In der Entscheidung vom 01.06.2011 haben die obersten Zivilrichter in der dauernden verspäteten Mietzahlung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gesehen. In dem Streitfall war in dem Mietvertrag, wie in der Praxis üblich, eine Zahlung der Miete jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats vereinbart. Der Mieter zahlte jedoch ständig erst zur Monatsmitte oder noch später. Nach Abmahnungen des Vermieters überwies der Mieter weiterhin die Miete in der Mitte des Monats.... weiterlesen
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