Rechtsanwalt LL.M. Oliver Roesner
69115 Heidelberg
Rechtstipps (9)
Befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Bundesgerichtshof hat am 9. Oktober 2019 zum Aktenzeichen IV ZR 235/18 ein sehr wichtiges Urteil hinsichtlich befristeter Anerkenntnisse in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gefällt. Bislang waren bei einer bejahenden Leistungsentscheidung des Versicherers, also dem Ausspruch eines Anerkenntnisses, wenn dieses (lediglich) befristet ausgesprochen wurde, insbesondere zwei Fragen umstritten: Fraglich war zum einen, ob eine Befristung dieses Anerkenntnisses des Vorliegens eines sachlichen Grundes hierfür bedurfte. Zum anderen war umstritten, ob auch eine Begründung der Befristung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfolgen hatte. Der... weiterlesen
Verweisbarkeit eines Gerichtsvollziehers, OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11. Mai 2009, Az. 12 U 82/08
Dem von uns vertretenen Kläger, einem Gerichtsvollzieher, wurden erstinstanzlich durch das Landgericht Darmstadt Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit zugesprochen. Die von dem beklagten Versicherer erhobene Berufung wurde auf einen entsprechenden Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichtes zurückgenommen.
Eine Verweisung des Klägers auf die von ihm nach seiner Erkankung konkret ausgeübte Tätigkeit im Mittleren Justizdienst (Innendienst) war dem Versicherer nicht möglich.
Es fehlt an einer Vergleichbarkeit, da eine Tätigkeit im Mittleren Justizdienst (Innendienst) in der Wertschätzung und im Einkommen spürbar abfällt.
a.
Für die... weiterlesen
Anerkenntnis des Berufsunfähigkeitsversicherers, OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2011, Az. 12 U 55/11
Rechtsanwalt Oliver Roesner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer hat sich nach Prüfung der eingereichten Unterlagen zu erklären, ob und von welchem Zeitpunkt an er eine Leistungspflicht anerkennt.
Soll eine Zahlung lediglich aus Kulanz erfolgen, so muss dies gegenüber dem Versicherungsnehmer eindeutig und unzweifelhaft mitgeteilt werden. Nur eine solche eindeutige Leistung aus Kulanz führt – so der Versicherer nicht tatsächlich Leistungen erbringen müsste - nicht zu einer weitergehenden Verpflichtung des Versicherers.
Voraussetzung dafür, dass eine Zahlung aus Kulanz nicht als Anerkenntnis zu... weiterlesen
Nutzungsausfall bei einem privat und beruflich genutzten Oldtimer
1. Auch bei privater und beruflicher Nutzung eines Oldtimers kommt ein Anspruch auf Ersatz einen abstrakt berechneten Nutzungsausfallschaden in Betracht.
2. Auch bei einem Oldtimer kann auch für einen längeren Reparaturzeitraum (hier: 74 Kalendertage) ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehen.
3. Bei einem 42 Jahre alten Oldtimer kann ein täglicher Nutzungsausfall in Höhe von € 43,00 (Gruppe E) angemessen sein.
LG Ellwangen, Urteil vom 08. Mai 2009 – 1 S 19/09
Sachverhalt:
Der Kläger erlitt am 07. Mai 2007 mit einem in seinem Eigentum stehenden PKW Jaguar E-Type 4,2 S1, Erstzulassung 31. Dezember 1964, einen... weiterlesen
Berufsunfähigkeitsversicherungen - 10 Tipps hinsichtlich des Nachprüfungsverfahrens
Werden aufgrund eines Anerkenntnisses der Einstandspflicht Leistungen durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer erbracht, so steht diesem nach den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in aller Regel die Möglichkeit offen, das Fortbestehen der Voraussetzungen der Einstandspflicht zu überprüfen.
Im Rahmen dieses sogenannten Nachprüfungsverfahrens treffen den Versicherungsnehmer verschiedene Mitwirkungspflichten.
Konfrontiert mit dem vom Versicherer durchgeführten Nachprüfungsverfahren stellen sich dem Betroffenen zahlreiche Fragen. Auf einige dieser Fragen und wichtige Punkte im Nachprüfungsverfahren soll nachfolgend eingegangen werden.... weiterlesen
Berufsunfähigkeitsversicherungen - 10 Tipps hinsichtlich des Abschlusses
Rechtsanwalt Oliver Roesner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist vieles zu beachten. Eine überstürzte Entscheidung hier kann später zu einem bösen Erwachen führen. Einige der wichtigsten Punkte sind folgende:
1. Vermittlung bzw. Beratung
Vor dem Abschluss eines Berufungsunfähigkeitsversicherungsvertrages sollte man sich in jedem Falle beraten lassen.
Es besteht zunächst die Möglichkeit, auf einen Versicherungsvertreter zuzugehen. Versicherungsvertreter ist, wer von einer Versicherung oder mehreren Versicherungen damit betraut ist,... weiterlesen
Verweisung im Rechtsstreit nach Einstellung im Nachprüfungsverfahren, LG Karlsruhe, Urteil vom 11. Mai 2011, 8 O 236/09
Rechtsanwalt Oliver Roesner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
Akzeptiert der Versicherte eine Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren nicht, so kommt es oft zu einem "Nachbessern" des Versicherers im gerichtlichen Verfahren.
Ein solches Nachbessern kommt grundsätzlich in Betracht, so z. B., wenn Gesundheitsunterlagen, auf die der Versicherer seine Einstellung stützt, die er aber zunächst nicht übermittelt hat, nunmehr vorgelegt werden. Der formale Mangel kann dann (natürlich nur mit Wirkung für die Zukunft unter Beachtung der vereinbarten Frist) geheilt werden.
Wird indes im gerichtlichen Verfahren durch die... weiterlesen
Anordnungsklausel, § 4 Abs. 4 BB-BUZ, LG Heidelberg, Urteil vom 25. März 2011, 1 O 83/10
Rechtsanwalt Oliver Roesner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
In älteren Bedingungswerken finden sich oftmals Klauseln, die in etwa wie folgt lauten: \"[Bei seelischen Erkrankungen sind]Anordnungen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt nach gewissenhaftem Ermessen trifft, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, [sind] zu befolgen. Die Anordnungen müssen sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren halten.\"
Das Landgericht Heidelberg hat hierzu entschieden, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger schon kein Arzt im Sinne dieser Bedingung ist (so auch schon OLG Karlsruhe vom 03. Apri 2003, 12 U 57/01,... weiterlesen
Berufsunfähigkeitsversicherungen und ihre juristischen Tücken
Berufsunfähigkeitsversicherungen
und ihre juristischen Tücken
– Eine kurze Einführung –
Oliver Roesner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
1. Einordnung und Bedeutung privater Berufsunfähigkeitsversicherungen
a. Einordnung als freiwillige private Versicherung
Es handelt sich um private (freiwillige) Versicherungen.
Möglichkeit der Absicherung als Zusatzversicherung (BUZ) und seit einigen Jahren auch ausschließ-lich (BU). Letzteres ist teurer.
Versichert ist neben dem Inhalt einer möglichen Hauptversicherung, meist in Form einer Lebensversicherung, die Zahlung einer... weiterlesen
Profilaufrufe: 9616