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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Waldorf Frommer mahnt für LEONINE Distribution GmbH Filesharing von "Babylon Berlin" ab

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt für die LEONINE Distribution GmbH das Filesharing der TV Serie "Babylon Berlin" ab.

    Über Babylon Berlin:

    Babylon Berlin ist eine deutsche Kriminal-Fernsehserie, die von X Filme Creative Pool in Koproduktion mit ARD Degeto, Sky und Beta Film produziert wird. Regie führen Tom Tykwer, Achim von Borries und Henk Handloegten. Hauptdarsteller sind Volker Bruch in der Rolle des Kommissars Gereon Rath und Liv Lisa Fries als Charlotte „Lotte“ Ritter, die ebenfalls bei der Polizei arbeitet. Die Drehbücher der ersten beiden Staffeln basieren frei auf Volker Kutschers Kriminalroman "Der nasse Fisch", der im Berlin der Weimarer Republik spielt. Die aktuelle Abmahnung bezieht sich auf Folge 1, 2, 8, 9, 14 und 15 der TV-Serie.

    Dem Abgemahnten wird das Filesharing der TV Serie vorgeworfen.

    Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.

    Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

    Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

    Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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