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Zivilrecht

Sturmschaden an Nachbars Fahrzeug

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Wenn ein Wallnussbaum auf das Nachbargrundstück hinüberwächst, muss der Eigentümer nicht für Schäden haften, die durch herabfallende Nüsse beim Nachbarn entstehen. Denn ein Eignetümer muss nicht alle Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen könnten, vollständig unterbinden. Die von einem Sturm herabgewehten Walnüsse hatten ein Fahrzeug beschädigt, welches auf dem Nachbargrundstück stand. Nach Auffassung des Gerichts, muß für solche Schäden nicht gehaftet werden. Ein solcher Schaden gehört, als natürlicher Unstand zum allgemeinen Lebensrisiko. Amtsgericht Frankfurt/Main 10.11.2017 Az.: 32 C 365/17

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Christoph Hofmann
Geschrieben von Christoph Hofmann Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Hofmann · Griesheim

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