Rechtstipp im Zivilrecht
Schreiben der ANSYS UK Ltd | unlizenzierte Nutzung von Software
Die ANSYS UK Limited hat kürzlich ein Schreiben wegen unlizenzierter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen (ANSYS Mechanical Enterprise) verschickt
Inhalt des Schreibens:
Laut Schreiben ist die ANSYS UK Limited unter anderem Inhaberin der Urheberrechte an der Software ANSYS Mechanical Enterprise, HPC Pack und ANSYS Discovery Modeling. Sie verschickte nun in ihrem Namen ein Schreiben wegen der unlizenzierten Nutzung dieser Computersoftware. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene ANSYS Mechanical Enterprise, HPC Pack und ANSYS Discovery Modeling in seinem Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum verwendet habe, ohne die dafür erforderlichen Lizenz, d.h. ohne die erforderliche Genehmigung durch die ANSYS UK Limited zu haben.
Forderungen aus dem Schreiben:
Zur Vermeidung eines langwierigen und teuren Gerichtsverfahrens wird zunächst nur der Dialog zwischen beiden Parteien gesucht und in dem Schreiben somit lediglich zur Stellungnahme binnen einer genannten Frist aufgefordert. Gefordert werden somit also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.