Rechtstipp im Zivilrecht
Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "The Haunting of Sharon Tate"
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The Haunting of Sharon Tate".
Über den Film "The Haunting of Sharon Tate":
Der Film "The Haunting of Sharon Tate" ist ein Action Thriller von Daniel Farrands aus dem Jahre 2019. Der Film kam am 05. April 2019 in die US-amerikanischen Kinos.
Der Film The Haunting of Sharon Tate handelt von der Schauspielerin Sharon Tate. Sharon zieht in den späten 60er Jahren mit ihren Freunde in ein abgelegenes Haus. Vergeblich hofft Sharon, dass auch ihr Ehemann dort mit einziehen wird. Während des Aufenthaltes in dem Haus bekommt Sharon Visionen des Todes. Sie sieht alle ihre Freunde und sich selbst ermordet. Ihre grausamen Visionen werden wahr. Denn plötzlich dringt eine fremde Gruppe von Frauen und Männern in das Haus ein und bringt einen nach dem anderen um.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „The Haunting of Sharon Tate“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.