Rechtstipp im Zivilrecht
Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "Justice League Dark: Apokolips War"
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Justice League Dark: Apokolips War".
Über den Film "Justice League Dark: Apokolips War":
Der Film "Justice League Dark: Apokolips War" ist ein Action-Superhelden Zeichentrickfilm für Erwachsene aus dem Jahr 2020. Der Film erschien am 05. Mai 2020. Regie führten Christina Scotta und Matt Peters.
Der Film "Justice League Dark: Apokolips War" handelt von den Mitgliedern der Justice League. Diese machen sich auf den Weg nach Apokolips, um Darkseid zu besiegen. Allerdings hat der Bösewicht einen Spion, sodass der Plan der Superhelden schief läuft. Zwei Jahre später ist die Erde unter Darkseids Kontrolle.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Justice League Dark: Apokolips War" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.