Rechtstipp im Zivilrecht
Dieselgate: Ohne Software-Update droht Betriebsstillegung!
Besitzer von Diesel-Fahrzeugen aufgepasst!
Zulassungsbehörde kann Weiterbetrieb ihres Fahrzeugs untersagen!
Der Besitzer eines Audi A 4 mit Dieselmotor weigerte sich in einem jüngst vom Verwaltungsgericht Stuttgart entschiedenen Fall, das Software-Update des Herstellers installieren zu lassen und verlor die Betriebszulassung für sein Fahrzeug.
Völlig zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart ( Az.: 8 K 1962/18).
Schließlich habe das Fahrzeug nicht mehr den amtlichen Vorgaben entsprochen, so das Gericht.
Auch der Umstand, dass der Halter des Fahrzeugs als Beweis für einen Schadenersatzprozess gegen Audi benötige, falle dabei nicht ins Gewicht.
Schließlich könne er die Kosten für ein Ersatzauto einklagen.
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