Rechtstipp im Zivilrecht
Die BVVG und der Grundstückskaufvertrag
Wenn der Kaufvertrag zum Zahlvertrag wird.
In den Neuen Bundesländern war die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH mit der Privatisierung von ehemaligen volkseigenen Grundstücksflächen beauftragt. Die Angebote richteten sich vorrangig an die Pächter der Grundstücke, aber auch jeder andere konnte Grundstücksflächen erwerben. Die Konditionen sind zumeist sehr attraktiv. So wundert es auch nicht, dass viele Pächter und andere Interessenten die Chance nutzten um landwirtschaftliche Nutzflächen zu erwerben.
Landwirtschaft und Wirtschaftlichkeit.
Klassische Landwirtschaft zu betreiben kann eine durchaus lohnenswerte Tätigkeit sein. Insbesondere da bei vielen Verbrauchern ein Umdenken stattfindet. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse sollen möglichst regional, nachhaltig und frisch sein. Da lohnt es sich die landwirtschaftlichen Nutzflächen in Form eines Bio- oder Ökohofes zu betreiben. Aber nicht Jeder Erwerber landwirtschaftlicher Nutzflächen ist für das Leben als Bauer geeignet. Gut wenn auch andere Verwertungsmöglichkeiten vorhanden sind. Im Zuge der Energiewende werden alternative Energien immer wichtiger. Insbesondere Windenergie birgt, neben dem Solarstrom, auf dem Land das größte Potential. Und so nutzen einige der Grundstücksinhaber die Nutzflächen zur Erzeugung von Windenergie. Aus wirtschaftlicher Sicht ist dies auch recht lukrativ. Der Grundstückseigentümer erhält von dem jeweiligen Stromkonzern Geld für die Nutzung des Grundstücks sowie für den erzeugten Strom.
Entschädigungszahlung für Windenergieanlagen.
Doch zu früh gefreut. Im Falle der anderweitigen Nutzung der Grundstücke verlangt die BVVG eine Entschädigung. Die Problematik liegt in den Verträgen mit der BVVG. Die Verträge untersagen die Nutzung der Flächen für andere Zwecke als der Landwirtschaft. Das Verbot gilt meist für zehn Jahre. Nutzt der Grundstücksbesitzer das Grundstück für den Betrieb von Windenergieanlagen, verlangt die BVVG eine Entschädigung auch über die Bindungsfrist hinaus. Der Grundstücksbesitzer ist somit erheblich an der Verwertung seines Grundstücks gehindert.
Unzulässigkeit der BVVG-Klauseln
So hat auch das Kammergericht Berlin geurteilt, das es nicht zulässig ist, den Grundstücksbesitzern die Entschädigungszahlung abzuverlangen. In dem konkreten Fall wandte sich ein Grundstücksbesitzer gegen die BVVG. Das Grundstück wurde für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen genutzt. Die BVVG verlangte hier einen Großteil der Entschädigungszahlungen. Das Kammergericht Berlin urteilte, das diese Klauseln unzulässig sind. Zur Begründung führte das Gericht aus, das diese Klauseln den Grundstücksinhaber erheblich in seinem Eigentumsrecht beeinträchtigen.
Die Folgen unzulässiger Klauseln.
Unzulässige Klausel entfalten keine Rechtswirkung. Das bedeutet, dass die BVVG die Entschädigungszahlung nicht verlangen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bereits geleistete Entschädigungszahlungen zurück zu erhalten.
Weitere Informationen zum Thema „Grundstückskauf von der BVVG“ erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Haben auch Sie einen Vertrag mit der BVVG geschlossen?
Wenn auch Sie ein Grundstück von der BVVG erworben haben, ist es ratsam den Kaufvertrag auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen hierzu gern zur Verfügung. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie info@wvr-law.de zu Verfügung.