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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: Wetega UG lässt wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen | eBay

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Wetega UG aus Kirchlengern lässt einen eBay-Verkäufer wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abmahnen.

    Über die Wetega UG:

    Die Wetega UG aus Kirchlengern ist nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren auf den Verkauf von u.a. Haushaltsprodukten spezialisiert. Diese Produkte bietet die Wetega UG über die Website postenguru.com an. Die Wetega UG hat auch in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen gegen Mitbewerber aussprechen lassen.

    Inhalt der Abmahnung:

    Von der Abmahnung betroffen ist ein privater eBay-Verkäufer. Diesem wird in der Abmahnung vorgeworfen, Skateboards und Inliner über eBay zum Kauf angeboten zu haben. Nach Auffassung der Wetega UG würde das Ausmaß in dem der Abgemahnte Produkte über eBay vertreibt, den Rahmen eines rein privaten Handelns bei Weitem übersteigen. Vielmehr sei der Abgemahnte in einer Gesamtschau als gewerblicher Händler einzustufen. Der Abgemahnte stehe somit in einem Wettbewerbsverhältnis zur Wetega UG. Da sich der Abgemahnte als privater Verkäufer ausgegeben habe, läge eine Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Der Abgemahnte wird seitens der Wetega UG im Rahmen eines Vergleichsangebots aufgefordert einen Aufwendungsersatz in Höhe von 500 Euro zuzüglich 250 Euro für einen notwendigen Testkauf zu zahlen. Sollte der Abgemahnte das Vergleichsangebot nicht annehmen, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte in diesem Fall die Kosten für die Abmahnung gemäß § 12 UWG erstatten. Diese würden sich vorliegend auf insgesamt 1.798,69 Euro belaufen.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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