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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt ab | Himalayasalz

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verkäufer von Himalayasalz ab.

    Über den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:

    Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (kurz VGU) wurde nach eigenen Angaben 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er verfügt nach eigenen Angaben über Mitgliedsbeiträge im oberen fünfstelligen Bereich und soll über einen Prozesskostenfond von etwa 500.000 Euro verfügen.
    Der Verein ist ein Zusammenschluss von unterschiedlichen Mitgliedern aus Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistungsanbietern. Der VGU ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, dessen Ziel es ist, unlauteren Wettbewerb zu verhindern und wenn nötig gerichtliche Schritte einzuleiten.

    Inhalt der Abmahnung:

    Die Adressaten der Abmahnung seitens des VGU sind Händler, welche Steinsalz mit dem Zusatz "Himalayasalz" zum Kauf anbieten. Die Bezeichnung Himalayasalz sei Produkten vorbehalten, welche tatsächlich aus der Region des Himalaya stammen. Es würde sich demnach um eine geographische Herkunftsbezeichnung und nicht etwa um eine bestimmte Art von Salz handeln. Die abgemahnten Händler hätten somit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, da das von ihnen angebotene Steinsalz tatsächlich nicht aus dem Himalaya stamme. Somit bestehe gegen die Händler ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 128 I 1, 127 I MarkenG i.V.m. § 8 III Nr. 2 UWG.

    Auch der BGH hat sich mit dieser Frage schon beschäftigt (Urt. V. 31.03.2016 - I ZR 86/13).

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. fordert die Verkäufer auf eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von 245,18 Euro erstatten.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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