Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung Schütz RAe | Die Toten Hosen - Tickets
Es wird darüber berichtet, dass die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe erneut im Auftrag der kauf mich GmbH aus Altenmarkt a.d. Alz eine Abmahnung wegen des Anbietens von „Die Toten Hosen“- Tickets verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Empfänger der Abmahnung wird das Anbieten von Tickets für ein Konzert der Deutschland Tournee der Band „Die Toten Hosen“ vorgeworfen.
In den Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) heißt es, dass dem Ticketerwerber unter anderem untersagt ist, Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen zum Kauf anzubieten.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der kauf mich GmbH berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/09/27/abmahnung-rae-schuetz-fuer-die-kauf-mich-gmbh-toten-hosen-tickets/
https://ra-herrle.de/2020/10/19/abmahnung-der-schuetz-rechtsanwaelte-fuer-die-kauf-mich-gmbh-wegen-weiterverkaufs-von-toten-hosen-tickets/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des unerlaubten Anbietens der Tickets wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die Abmahnkosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.