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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: Ruhrkanzlei mahnt wieder für Werder Bremen ab| Ticketverkauf eBay Kleinanzeigen

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wieder eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf eBay Kleinanzeigen.

    Inhalt der Abmahnung:

    Dem Abgemahnten wird, wie in früheren Abmahnungen auch, vorgeworfen, dass er Tickets von Werder Bremen auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von Werder Bremen verstoßen haben soll.

    Werder Bremen habe ein Interesse daran den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich sei um die Stadionbesucher zu schützen. Aus diesem Grund würde Werder Bremen ausschließlich personalisierte E-Tickets im Losverfahren an Dauerkarteninhaber verkaufen.

    Privatverkäufe sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 10.2 und 10.3 der ATGB). Ein ausschließliches Verbot gibt es diesbezüglich allerdings nicht. Ein etwaiger Verkauf ist lediglich zulässig, wenn er auf der offiziellen Zweitmarktplattform des Clubs abgewickelt wird.

    Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.

    Abmahnungen in der Vergangenheit:

    Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets berichtet:

    https://ra-herrle.de/2020/03/28/abmahnung-von-werder-bremen-durch-die-kanzlei-becker-haumann-gursky-wegen-unerlaubtem-ticket-weiterverkauf/

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten nach einem Streitwert von 3.500,00 Euro verlangt. Der Abgemahnte soll somit 353,60 Euro zahlen. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Euro begehrt.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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