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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: RuhrKanzlei für VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA| Ticketverkauf eBay

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt für die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf eBay-Kleinanzeigen.

    Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:

    Über ähnliche Abmahnungen der RuhrKanzlei hatten wir auch in der Vergangenheit bereits berichtet. Dabei wurde die RuhrKanzlei unter anderem für Werder Bremen, Borussia Dortmund, Eintracht Frankfurt und den VfL Wolfsburg tätig. Gegenstand der Abmahnungen waren Verstöße gegen die ATGBs der jeweiligen Vereine.

    Inhalt der Abmahnung:

    Dem Abgemahnten wird auch in der aktuellen Abmahnung vorgeworfen, dass er Tickets von VFL Bochum auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von VFL Bochum verstoßen haben soll.

    Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich sei um die Stadionbesucher zu schützen.

    Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 8.2 der ATGB).

    Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.

    Abmahnungen in der Vergangenheit:

    Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen im Auftrag verschiedener Fußballvereine versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets berichtet:

    Abmahnung von Werder Bremen durch die Kanzlei Becker Haumann Gursky wegen unerlaubtem Ticketweiterverkauf

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten nach einem Streitwert von 3.500,00 Euro verlangt. Der Abgemahnte soll somit 353,60 Euro zahlen. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 Euro begehrt. Insgesamt wird somit die Zahlung von 603,60 Euro begehrt.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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