Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH | „Mensch ärgere Dich nicht“
Erneut mahnt die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte aus München im Namen der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin, wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ ab.
Wir hatten in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH wegen Vorwürfen von Markenrechtsverletzungen bezüglich „Mensch ärgere Dich nicht“ oder „Kniffel“ berichtet.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Zugunsten der Schmidt Spiele GmbH sind verschiedene Bild- und Wortmarken in Bezug auf den Spieleklassiker „Mensch ärgere dich nicht“ eingetragen. Unter anderem ist durch die Wortmarke mit der Registrierungsnummer 293721, die Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere dich nicht“ für Gesellschaftsspiele geschützt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Gesellschaftsspiele bzw. XXL-Spiele (Hüpfburgen) unter der Bezeichnung „Mensch ärgere dich nicht“ zum Verkauf bzw. zur Vermietung angeboten zu haben.
Aufgrund dieses vermeintlichen Markenrechtsverstoßes fordert die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie sollen etwaige Auskunftsansprüche in Bezug auf Werbemittel und Umfang der vorgeworfenen Handlungen erfüllt werden. Weiterhin wird vom Abgemahnten die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 3.020,34 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.