Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: RAe Lentze Stopper für FC Bayern München |unerlaubter Ticket-Weiterverkauf
Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München mahnt im Auftrag der FC Bayern München AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkauf auf eBay-Kleinanzeigen ab.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Wir haben in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der Lentze Stopper Rechtsanwälte für verschiedene Fußballvereine berichtet. Gegenstand der Abmahnungen ist zumeist ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Vereine gewesen. Dieser Verstoß wird regelmäßig in einem Verkauf von Tickets über Drittanbieter-Plattformen gesehen.
Inhalt der Abmahnung:
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen der FC Bayern München AG. Dem Abgemahnten wird seitens der abmahnenden Kanzlei vorgeworfen, Tickets für ein Fußballspiel des FC Bayern München gegen den VFL Wolfsburg auf eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten zu haben. Durch das Anbieten der Tickets habe der Abgemahnte gegen das Weiterveräußerungsverbot aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verstoßen. Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten auch Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und diese öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, zu diesem Zweck ist bereits ein vorformuliertes Schreiben beigelegt. Zudem wird die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 300,00 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.