Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: RAe Grünecker mahnen für Harley-Davidson ab | Marke Harley
Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München mahnen für die Harley-Davidson Motor Co. aus Milwaukee (USA) Markenrechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnung:
Von der Abmahnung betroffen sind Motorradhändler, welche in ihren Niederlassungen das Harley-Davidson Logo "Motor Harley-Davidson Cycles" und die Wortmarke "Harley" verwenden. Die Abmahnung betrifft nicht den Online-Handel, sondern bezieht sich ausdrücklich auf stationäre Ladengeschäfte. Den Motorradhändlern wird vorgeworfen durch das Verwenden der Wort-/Bildmarken Markenrechtsverletzungen begangen zu haben, da das jeweilige Ladengeschäft nicht von Harley-Davidson autorisiert sei.
Neben den markenrechtlichen Ansprüchen werden auch Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht geltend gemacht. Hier wird den Händlern wegen der Verwendung der Markenzeichnung eine Irreführung im Wettbewerb vorgeworfen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die abgemahnten Motorradhändler werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sollen sie umfangreiche Auskunft über die Nutzung der Marken erteilen. Neben Schadensersatz, sollen die Abgemahnten auch die Rechtsanwaltskosten ersetzen. Diese werden an einem Gegenstandswert in Höhe von 500.000,00 Euro bemessen und belaufen sich somit auf 5.328,50 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.