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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: RAe BRANDI für Miele & Cie. KG | Marke Miele

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die BRANDI Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Miele & Cie. KG aus Gütersloh einen Online-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

    Inhalt der Abmahnung:

    Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei BRANDI vorgeworfen, über einen Online-Shop im Internet Ersatz- und Zubehörteile für Geräte des Herstellers Miele zum Kauf angeboten zu haben. Der Verkauf der Teile über den Online-Shop seitens des Abgemahnten, sei von Miele niemals autorisiert worden. Miele würde im europäischen Wirtschaftsraum ein selektives Vertriebssystem betreiben. Die Vertriebspartner wären daher vertraglich verpflichtet, Ersatz- und Zubehörteile nur an Endkunden oder Mitglieder des Vertriebssystems zu verkaufen. Der Abgemahnte selbst sei nicht Bestandteil dieses selektiven Vertriebssystems. Für Miele sei es daher nicht nachvollziehbar, wie der Abgemahnte in den Besitz der Originalteile gekommen sei. Miele geht aus diesem Grund davon aus, dass der Abgemahnte einen nicht genehmigten Re-Import der Miele-Teile aus dem nicht europäischen Wirtschaftsraum in den europäischen Wirtschaftsraum vorgenommen habe.

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Der abgemahnte Online-Händler wird seitens der Kanzlei BRANDI aufgefordert, die Lieferkette der angebotenen Ersatz- und Zubehörteile bis zu Miele nachzuweisen. Dies soll durch die Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Lieferscheine geschehen. Zudem soll der Abgemahnte nachweisen, dass es sich bei der Ware nicht um Re-Importe handelt. Sollte der Abgemahnte diese Nachweise nicht führen können, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

    Zudem wird dem Grunde nach Schadensersatz geltend gemacht und umfassende Auskunft gefordert. Der abgemahnte Online-Händler soll Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 Euro zahlen. Konkret wird somit die Zahlung von 3.865,00 Euro verlangt.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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