Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: RA Himburg für CAMA Ventures LLP | Urheberrechtsverletzung an Fototapete
Rechtsanwältin Himburg aus Berlin hat im Namen der CAMA Ventures LLP aus Kanada, den Eigentümer einer Ferienwohnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einer Fototapete abgemahnt.
Inhalt der Abmahnung:
Bei dem Abgemahnten handelt es sich um den Eigentümer einer Ferienwohnung. Dieser soll zum Bewerben seiner Ferienwohnung auf einer eigenen Website, sowie diversen Buchungsplattformen für Hotels und Ferienwohnungen, Innenaufnahmen der Wohnung ins Internet gestellt haben. Auf diesen Bildern soll sich im Hintergrund jeweils eine Fototapete an der Wand befinden. Durch das hochladen der Bilder mit der Fototapete an der Wand, soll der Abgemahnte die Urheberrechte des Fotografen verletzt haben, welcher die Motive der Fototapete aufgenommen hat. Auf der Fototapete ist eine Steinmauer aus grauen Steinen zu sehen. Der Fotograf habe die Gesellschaft CAMA Ventures LLP (nach kanadischem Recht) gegründet, um die Nutzungsrechte und Lizenzierungen an seinen Werken abzuwickeln und zu verwalten. Da der Abgemahnte Wohnungseigentümer nie eine Lizenz zum veröffentlichen/werben mit der Fototapete erworben habe, leite sich daraus eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 16, 19a UrhG ab.
Forderungen aus der Abmahnung:
Rechtsanwältin Himburg fordert im Namen der CAMA Ventures LLP die Beseitigung der Aufnahmen von sämtlichen Buchungsplattformen und Websites. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich zukünftiger Verstöße abgeben. Weiter soll der Abgemahnte Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten erstatten. Auch eine umfangreiche Auskunft über die Nutzung der Bilder soll erteilt werden. Diese Auskunft dient der Abmahnenden Kanzlei regelmäßig zur Berechnung des Schadensersatzes.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.