Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: RA Göktekin für eBay-Händler | Wettbewerbsverstöße auf eBay
Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin mahnt für einen gewerblichen eBay-Händler angebliche Wettbewerbsverstöße auf eBay ab.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung erläutert Rechtsanwalt Göktekin, dass der Abgemahnte ebenso wie seine Mandantin einen eBay-Shop betreibt. In dem eBay-Shop würden vergleichbare Produkte zum Kauf angeboten. Aus diesem Grund stehe die Mandantin des Rechtsanwalt Göktekin in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten.
Der Abgemahnte habe gegen mehrere wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Zunächst habe der Abgemahnte den Käufern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt. Auch würde dem Käufer nicht mitgeteilt werden, mit wem der Vertrag zustande komme. Es würde also an einem Impressum oder einer Anbieterkennzeichnung fehlen. Zudem würde ebenfalls ein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform fehlen.
Durch sein Verhalten habe der Abgemahnte gegen mehrere wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.