Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: RA Euskirchen mahnt für Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. Wettbewerbsverstöße ab
Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn mahnt für die Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. aus Motten angebliche Wettbewerbsverstöße ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abgemahnte bietet ebenso wie die Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. Desinfektionsmittel bei eBay zum Kauf an. Der Abgemahnten wir von der Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. vorgeworfen, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Die Abgemahnte soll nicht gemäß § 67 VIII AMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert sein. Diese Pflicht zur Registrierung würde für die Abgemahnte aber bestehen, da es sich bei Desinfektionsmittel um ein Arzneimittel handeln würde. Zudem habe die Abgemahnte die Verpflichtung das sogenannte Versandhandelslogo darzustellen. Auch dieser Pflicht sei die Abgemahnte nicht nachgekommen. Das Verhalten der Abgemahnten sei somit in mehrfacher Hinsicht als wettbewerbswidrig einzustufen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem werden Anwaltskosten in Höhe von 1.295,43 Euro nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.