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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: KMU RAe für Regina Meier zu Verl | Urheberrechtsverletzungen an Texten

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die KMU Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag der Autorin Regina Meier zu Verl wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Texten ab.

    Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:

    Wir hatten bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen der KMU Rechtsanwälte für verschiedene Autoren berichtet. Gegenstand der Abmahnungen war stets die angebliche Verletzung von Urheberrechten an Texten und literarischen Werken durch eine Nutzung im Internet.

    Inhalt der Abmahnung:

    Zunächst wird in der Abmahnung seitens der KMU Rechtsanwälte ausgeführt, dass Frau Regina Meier zu Verl seit über 25 Jahren als Autorin tätig sei. In dieser Zeit habe sie eine Vielzahl an Werken geschaffen. Die Werke würde Frau Meier zu Verl auf einer eigenen Website im Internet zur Lizenzierung anbieten. Dort vertreibe Frau Meier zu Verl auch Bücher mit den Werken. Jedes Werk sei mit einem Copyright-Symbol versehen. Zudem würde im Impressum der Website auf den urheberrechtlichen Schutz der Werke eindeutig hingewiesen.

    Betroffen von der Abmahnung ist die Betreiberin einer Website/ Facebook-Seite. Die Abgemahnte soll auf der eigenen Website bzw. Facebook-Seite den Text: "Kastanie" veröffentlicht haben. Bei dem Text handelt es sich nach Angaben der KMU Rechtsanwälte um ein gemäß § 2 I Nr. 1, II UrhG urheberrechtlich geschütztes Werk, an welchen Frau Meier zu Verl die Urheberrechte besitzen würde. Die Abgemahnte habe das streitgegenständliche Werk ohne Zustimmung der Urheberin veröffentlicht. Somit habe sie die Urheberrechte der Autorin verletzt.

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Die Abgemahnte wird seitens der Kanzlei KMU aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro an den Abmahnenden vor. Die Abgemahnte wird aufgefordert das streitgegenständliche Werk vollständig vom Webserver zu löschen. Zudem soll die Abgemahnte Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie in Höhe von 210,00 Euro zahlen. Dieser wird seitens der KMU Rechtsanwälte anhand der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes ermittelt. Zudem sollen Anwaltskosten erstattet werden. Insgesamt soll die Abgemahnte somit 1.344,55 Euro zahlen.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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