Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt erneut für Michael Geiss ab | Urheberrecht an Produktbildern
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin mahnt für Michael Geiss erneut die Verletzung von Urheberrechten an Produktbildern ab.
Wir hatten in der Vergangenheit schon über ähnlich lautende Abmahnungen von Michael Geiss durch die Kanzlei Sievers & Kollegen berichtet.
Inhalt der Abmahnung:
Laut Abmahnung sei Herr Michael Geiss Urheber des in der Abmahnung gegenständlichen Bildmaterials.
Der Abgemahnte habe auf eBay bei der Bewerbung eines Angebots eine Fotografie des Herrn Michael Geiss verwendet, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Durch das Verwenden des Bildmaterials zur Bewerbung seines Angebots, habe der Abgemahnte das Bildmaterial im Sinne des §16 UrhG unerlaubt vervielfältigt und im Sinne des §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Verletzung des Urheberrechts fordern die Rechtsanwälte für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Vorliegend wird diese Vertragsstrafe mit 5.100 Euro angegeben. Des Weiteren wird eine Auskunftserteilung über die konkrete Verwendung des Bildes gefordert. Schließlich wird in Aussicht gestellt, noch einen Lizenz-Schadensersatzanspruch und die Erstattung der Abmahnkosten geltend zu machen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.