Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: Kanzlei Schleinkofer für Yoshida Metal Industry Co.Ltd. | Wortmarke „Global“
Die Kanzlei Schleinkofer aus Regenstauf mahnt im Namen der Yoshida Metal Industry Co.Ltd., auch bekannt als Yoshikin, einen Verkäufer von Küchenmessern ab.
Inhalt der Abmahnung:
Yoshida Metal Industry Co.Ltd. ist eigenen Angaben zufolge Herstellerin und Anbieterin von Kochmessern der Marke „Global“ und Inhaberin der Unions- und Wortmarke „Global“ (Nummer der Marke: 001093467), geschützt unter anderem für Klasse 8 Messer/Küchenmesser.
Abgemahnt wird die Verletzung der Markenrechte der Yoshida Metal Industry Co.Ltd..
Der abgemahnte Verkäufer soll auf Ebay.de Küchenmesser verkauft und „Marke: Global Partner“ geschrieben haben.
Konkreter Vorwurf ist die Verwendung der Wortmarke „Global“ im geschäftlichen Verkehr und somit Nutzung der aufgebauten Kraft der Marke, obwohl es keine Globalmesser seien und keine Lizenz zur Verwendung des Markennamens vorläge. Der Zusatz „Partner “ ändere daran nichts.
„Es besteht gem. Art. 9 GMV (vergleichbar mit § 14 MarkenG) Identitäts-, Bekanntheits- und Verwechslungsschutz. Die Marke verleiht unserer Mandantschaft das ausschließliche Recht, einer unberechtigten dritten Person zu verbieten, die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne ihre Zustimmung zu benutzen.“
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Verkäufer wird aufgefordert, keine weiteren Verkaufshandlungen mit der Marke „Global“ mehr vorzunehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Kanzlei Schleinkofer weist im Namen der Yoshida Metal Industry Co.Ltd. auf etwaige Auskunftsansprüche gem. § 19 MarkenG, Schadensfeststellungsansprüche gem. § 14 Abs. 6 MarkenG und einen Vernichtungsanspruch gem. § 18 MarkenG hin und der Abgemahnte wird aufgefordert mitzuteilen, „woher sie die Messer bezogen haben und welche Umsätze sie mit den Messern erzielt haben, bzw. wie viele davon verkauft wurden.“, und ob auf den Messern bzw. der Verpackung auch „Global Partner“ stünde.
Der Abgemahnte soll darüber hinaus die Kosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro zahlen. Insgesamt sollen somit 2.171,50 Euro gezahlt werden.
Was können sie tun, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.