Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: Kanzlei Hoyng Rokh Monegier für Steinel GmbH | Plagiat
Die international tätige Kanzlei Hoyng Rokh Monegier mahnt aus der Niederlassung in Düsseldorf für die Steinel GmbH einen Händler wegen des Anbietens angeblicher Plagiate ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Steinel GmbH aus Herzebrock-Clarholz vertreibt eine Vielzahl von Produkten. Dazu gehören unter anderem Werkzeuge, Leuchten, Sensoren und auch Infrarot Bewegungsmelder. Der Abgemahnte Händler führt ein ähnliches Sortiment wie die Steinel GmbH. Insbesondere bietet er Infrarot Bewegungsmelder zum Kauf an. Die Kanzlei Hoyng Rokh Monegier wirf dem abgemahnten Händler im Namen der Steinel GmbH vor, die Produkte nachgeahmt zu haben und ein solches Plagiat zum Kauf angeboten zu haben. Zudem begehe der abgemahnte Händler eine Herkunftstäuschung und würde den Ruf der Steinel GmbH ausbeuten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte Händler wird von der Kanzlei Hoyng Rokh Monegier aufgefordert eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht für einen erneuten Verstoß durch den Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Steinel GmbH) vor. Zudem soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 100.000,00 Euro erstatten. Die Kosten belaufen sich somit auf 2.600,00 Euro. Weite Forderungen (Auskunft, Schadensersatz)werden bisher nicht gestellt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.