Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: Kanzlei Hansmann & Mursch für Franz Joseph Schütte GmbH | Duschpaneele
Die Kanzlei Hansmann & Mursch aus Osnabrück mahnt im Auftrag der Franz Joseph Schütte GmbH aus Wallenhorst einen Verkäufer von Duschpaneelen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.
Inhalt der Abmahnung:
Bei dem Abgemahnten handelt es sich um einen Verkäufer von Duschpaneelen. Dem Abgemahnte wird von Seiten der Kanzlei Hansmann & Mursch vorgeworfen, nicht verkehrsfähige Duschpaneele vertrieben zu haben. Konkret geht es um Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien, welche mit Trinkwasser in Kontakt stehen.
Die Franz Joseph Schütte GmbH habe einen Testkauf beim Abgemahnten durchgeführt und das Produkt anschließend zerlegt. Auf diese Weise sei der streitgegenständliche Verstoß entdeckt worden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der Kanzlei Hansmann & Mursch aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltkosten nach einem Gegenstandswert von 70.000,00 Euro zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Dieser Artikel wurde am 11.07.2022 verfasst.