Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: Kanzlei Baker & McKenzie für HP Europe B.V. | HP-Zubehör
Die internationale Kanzlei Baker & McKenzie mahnt im Namen der HP Europe B.V. mit Sitz in der Schweiz wegen unerlaubtem Handel mit HP-Zubehör ab.
Über HP:
HP (Hewlett-Packard) ist einer der größten US-amerikanischen PC- und Druckerhersteller. Die Unternehmenszentrale befindet sich in Palo Alto, Kalifornien.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen unerlaubten Handel mit HP-Zubehör zu treiben. Insbesondere wird hier auf den Handel mit Tintenpatronen und Tonerkartuschen der Marke HP hingewiesen. Der Abgemahnte wird seitens der Kanzlei Baker & McKenzie aufgefordert den Handel einzustellen. Als Begründung hierfür wird seitens der Kanzlei angeführt, dass der Abgemahnte die selektiven Vertriebskriterien von HP nicht erfülle.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert, den Vertrieb des HP-Zubehörs umgehend einzustellen. Zudem soll er Auskünfte über sein Handeln erteilen. Auch soll der Abgemahnte eine von HP unterbreitete Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.