Rechtstipp im Zivilrecht
Abmahnung: GEVERS LEGAL mahnt für Harman International Industries Inc. ab | JBL, harman/kardon
Die Kanzlei GEVERS Legal mit Sitz in Brüssel, mahnt für die Harman International Industries Inc. aus Kalifornien (USA) einen Händler wegen Inverkehrbringens von Lautsprechern ab, welche nicht für den europäischen Markt gedacht sind.
Über die Harman International Industries Inc.:
Laut Abmahnung ist Harman International Idustries Inc. ein weltweit führender Hersteller und Vertreiber von hochwertigen audiovisuellen Geräten. Zu den bekannten Marken der Harman International Industries Inc. gehören u.a. "JBL" und "harman/kardon". Harman führe im Rahmen seiner kommerziellen Aktivitäten Audioprodukte der Harman-Marken auf dem EWR-Mart (Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums) ein.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte handelt laut Abmahnung mit Lautsprechern und bietet diese auch in einem Online-Shop zum Kauf an. In der Abmahnung geht es um ein Modell der Harman-Marke JBL (Modell: JBL TUNE 110 BT). Der Abgemahnte habe das Modell aus den USA importiert und anschließend im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht. Das beschriebene Modell habe Harman zuvor nicht in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt. Die Firma Maxcomputers aus Polen, habe im Auftrage der Harman Industries festgestellt, dass die angebotenen Lautsprecher aus den USA stammen und nicht für den europäischen Markt bestimmt waren.
Zudem würde der Abgemahnte über seinen Online-Shop weitere Waren verkaufen, die Warenzeichen der Harman Industries tragen würden und zuvor noch nicht in den EWR-Raum eingeführt wurden. Im Weiteren sind in der Abmahnung die verschiedenen Unions-Marken /Unions-Wort-Bild Marken der Harman Industries Inc. aufgeführt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert das Anbieten, Inverkehrbringen, Importieren, Exportieren und Lagern von JBL und/oder harman/kardon Lautsprechern des Modells JBL TUNE 110 BT einzustellen. Zudem sollen auch weitere Produkte der Harman Industries, welche zuvor von Harman noch nicht in den EWR-Raum eingeführt wurden, aus dem Online-Shop entfernt werden. Es werden umfangreiche, detaillierte und schriftliche Informationen über den Import/Export der Waren, die Anzahl der Waren, die Preise für Kauf und Verkauf, sowie über den derzeit bestehenden Lagerbestand verlangt. Auch soll der Abgemahnte eine umfangreiche Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgeben. Der Abgemahnte wird aufgefordert pauschal 5.000,00 Euro, sowie weitere Rechtsberatungskosten zu zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.