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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der

    Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe

    im Auftrag der

    TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH

    wegen

    unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.

    Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH. Derzeit richten sie sich mit Abmahnungen an Personen, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des TSG Hoffenheim verkauft haben sollen.

    Beim Kauf von Fußballtickets des TSG Hoffenheim akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen. Es ist insbesondere untersagt, das Ticket öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen, beispielsweise auf Facebook, viagogo oder eBay Kleinanzeigen, zum Kauf anzubieten. Genau dies soll der durch die Abmahnung betroffene angeblich getan haben.

    Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

    Empfehlung:

    Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

    - für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
    - und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
    - und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

    Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

    telefonisch (0431 / 30 53 719),

    per Fax (0431 / 30 53 718)

    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.



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