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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: CjCH Solicitors für Dessault Systemes SolidWorks Corporation|Software SOLIDWORKS

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die Kanzlei CjCH Solicitors mahnt erneut für die Dessault Systemes SolidWorks Corporation aus den USA einen Unternehmer wegen angeblich unlizenzierter Nutzung der Software SOLIDWORKS ab.

    Über SOLIDWORKS:

    SolidWorks ist eine 3D CAD-Software, mit der parametrische Modelle, Baugruppen und Zeichnungen erzeugt werden können. Typisch ist die Arbeitsweise mit Beziehungen und Bemaßungen. Hersteller ist das Softwareunternehmen Dassault Systèmes SolidWorks Corp., eine Tochtergesellschaft der französischen Dassault Systèmes.

    Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:

    Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über ähnliche Abmahnungen der CjCH Solicitors für SolidWorks berichtet. Auch diesen Abmahnungen lag der Vorwurf der Nutzung nicht lizenzierter Software von SolidWorks zu Grunde.

    Inhalt der Abmahnung:

    Dem abgemahnten Unternehmer wird auch dieses Mal vorgeworfen, die Software SOLIDWORKS ohne die notwendigen Lizenzen genutzt zu haben. Somit sei die Software ohne Genehmigung des Herstellers bzw. der autorisierten Vertriebspartner verwendet worden. Durch die unlizenzierte Softwarenutzung habe der Abgemahnte die Urheberrechte der Dessault Systemes SolidWorks Corporation verletzt.

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Laut Abmahnung würden der Dessault Systemes SolidWorks Corporation aus den USA gegen den Abgemahnten Ansprüche aus § 101 UrhG auf Auskunft für die Berechnung des Schadens aufgrund der Verletzung von Urheberrechten zustehen. Weiter könne gemäß § 97 UrhG Schadensersatz nach dem Urheberrechtsgesetz verlangt werden. In der Abmahnung wird angemerkt, dass seitens der Dessault Systemes SolidWorks Corporation eine gütliche, außergerichtliche Lösung angestrebt wird. Diese könnte etwa in einer Nachlizenzierung der Software SOLIDWORKS liegen.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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