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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: CBH Rechtsanwälte mahnen wieder für Motion E-Services GmbH ab |Marke "Schmuddelwedda"

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die CBH Rechtsanwälte mit Stammsitz in Köln sprechen für die Motion E-Services GmbH aus Hamburg erneut eine markenrechtliche Abmahnung wegen der Nutzung mehrerer Produktfotos auf eBay-Kleinanzeigen aus.

    Über die Motion E-Services GmbH (DreiMaster):
    Die Motion E-Services GmbH (DreiMaster) aus Hamburg (früher: Nordic Fashion Management GmbH) vertreibt Bekleidung über einen eigenen Online-Shop. Sie ist Inhaberin der Marke "Schmuddelwedda". Die Marke genießt u.a. als deutsche Wortmarke einen Schutz für Bekleidungsstücke. "Schmuddelwedda" ist sowohl als europäische Marke beim EUIPO (009885948), als auch als deutsche Marke beim DPMA (302017033961) registriert.

    In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH berichtet. Auch in den bisherigen Abmahnungen ging es meist um Produktfotos für die Marke Schmuddelwedda.

    Inhalt der Abmahnung:
    Die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte beinhaltet den Vorwurf, dass ein eBay-Kleinanzeigen User auf eBay-Kleinanzeigen mehrere Jacken der Marke "Schmuddelwedda" zum Kauf angeboten haben soll. Diese Jacken soll der Abgemahnte jeweils mit Produktfotos beworben haben, welches aus der Urheberschaft der Motion E-Services GmbH stammen würde. Die Motion E-Services GmbH habe als Rechteinhaberin der Verwendung durch den Abgemahnten nicht zugestimmt. Somit wären die Markenrechte der Motion E-Services GmbH durch den Abgemahnten verletzt worden.

    Forderungen aus der Abmahnung:

    Die CBH Rechtsanwälte fordern im Namen der der Motion E-Services GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Erstattung der Abmahnkosten verlangt. Ebenso soll der Abgemahnte Auskunft über die Verwendung des Produktfotos erteilen. Ein weiterer Lizenzschadensersatz für die unberechtigten Bildnutzungen wurde bisher noch nicht gefordert. Die erteilte Auskunft wird meist zur Bezifferung eines konkreten Schadensersatzanspruchs verwendet.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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