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    Carsten Herrle
    Kategorie:
    Zivilrecht
    Veröffentlicht:

    Abmahnung: CBH Rechtsanwälte für MO Streetwear GmbH | Marke "LIBBI"

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Carsten Herrle

    Die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrag der MO Streetwear GmbH, ebenfalls aus Hamburg, einen eBay-Händler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der Marke "LIBBI" ab.

    Inhalt der Abmahnung:

    Zunächst wird in der Abmahnung seitens der abmahnenden Kanzlei ausgeführt, dass die MO Streetwear GmbH auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen sowie der entsprechenden Lizenzierung tätig sei. Die Produkte der GmbH werden auf diversen Retailer und Onlineshops wie Zalando angeboten. Sie sei Inhaberin mehrerer Marken, wie u.a. „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „risa“, „Isha“, und „Takelage“.

    Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Bekleidung über seinen eBay-Shop zum Kauf angeboten habe. Das streitgegenständliche Kleidungsstück habe dabei das Wort/Zeichen "LIBBI" aufgewiesen. Das Zeichen "LIBBI" genieße laut Abmahnung aber umfassenden markenrechtlichen Schutz. Inhaberin der Marke "LIBBI" sei die MO Streetwear GmbH. Die Marke "LIBBI" sei beim DPMA unter der Nr. 30 2018 001 245 mit Schutz in der Klasse 25 registriert. Bei der streitgegenständlichen Kleidung soll es sich nicht um Produkte der MO Streetwear GmbH handeln. Diese habe der Nutzung der Marke durch den Abgemahnten auch nie zugestimmt. Durch das Verwenden der Marke ohne Lizenzierung habe der Abgemahnte eine Markenrechtsverletzung i.S.d. § 14 II Nr. 2 MarkenG begangen. Die Rechtsverletzung sei durch einen Testkauf festgestellt worden.

    Forderung aus der Abmahnung:

    Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird der abgemahnte eBay-Händler aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe vor. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.682,70 Euro geltend gemacht. Schließlich wird noch die Erstattung der Testkaufkosten gefordert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 1.935,09 Euro zahlen.

    Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.



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