Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Testsieger-Emblem
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
wegen wettbewerbswidriger
Werbung mit einem Testsieger-Emblem
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem das wettbewerbswidrige Bewerben mit einem Testsieger-Emblem abgemahnt wird. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der gemäß §§8 III Nr. 2 UWG, 3 I Nr. 2 UKlaG Abmahnungen aussprechen kann.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay ein Angebot mit einem Testsieger-Emblem beworben zu haben, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen. Dies stelle einen unlauteren Wettbewerb gemäß §§ 3 II, 5a II UWG dar. Ebenfalls würde bei dem Angebot kein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) angegeben worden seien. Dies sei ebenso wettbewerbswidrig.
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz für den Ausspruch der Abmahnung.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.