Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag von "MH My Musthave" wegen Fehlens einer OS-Verlinkung
Uns erreichte eine Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
im Auftrag des
Modelabels "MH My Musthave"
wegen
Fehlens einer OS-Verlinkung
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers des Modelabels "MH My Musthave". RA Sandhage verschickte für diesen kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit dem Abmahner unmittelbar im Wettbewerb steht.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe, dargestellt im Beispiel des Verkaufs einer Herren Leder Geldbörse, es versäumt, den Verbraucher auf die sog. OS-Plattform hinzuweisen. Dieser Hinweis ist nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) geboten und erfolgt durch Aufnahme eines klickbaren Links zur OS-Plattform. Einem solchen Hyperlink fehlt es den Verkaufsangeboten nach Ansicht des RA Sandhage.
RA Sandhage fordert daher im Namen des Inhabers von "MH My Musthave" von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine solche ist der Abmahnung bereits zur Unterschrift beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.