Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
wegen der
fehlenden Angabe von Informationen.
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband eine Abmahnung wegen fehlenden Angaben von Informationen.
Die Abmahnung richtet sich gegen eine Person, die auf Amazon Produkte zum Kauf anbietet. In der Abmahnung wird dem betroffenen Händler vorgeworfen, gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen:
fehlende Widerrufsbelehrung und fehlendes Muster-Widerrufsformular
fehlende Grundpreisangabe bei Verkauf von abgepackten Waren
fehlender Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
fehlende Information zur Speicherung des Vertragstexts
Gemäß §§3, 3, 5, 5a UWG sei das Fehlen der Angaben wettbewerbswidrig.
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.