Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der Ladema UG (haftungsbeschränkt) wegen fehlender OS-Verlinkung
Es mahnt die
Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München
im Auftrag der
Ladema UG (haftungsbeschränkt)
ab wegen
fehlender OS-Verlinkung
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der Ladema UG (haftungsbeschränkt). Uns erreichte nun eine Anfrage wegen einer Abmahnung an eine Personen, die ebenfalls online Waren zum Verkauf anbietet und daher mit der Ladema UG im Wettbewerb steht. Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass es seinen Verkaufsangeboten an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung fehle (OS-Link). Dies stelle nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht iSd. § 3a UWG dar, was Ansprüche der Ladema UG begründen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.