Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen eines Verstoßes gegen Preisangabenverordnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen
im Auftrag der
DynTec UG aus Hamburg
wegen eines
Verstoßes gegen Preisangabenverordnung
Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG aus Hamburg, die eigenen Angaben zufolge eine im Hamburger Handelsregister eingetragene Immobilienmaklerin ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, die im Wettbewerb mit der DynTec UG stehe und gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem Immobilienangebot gegenüber Verbrauchern nicht den Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer angegeben zu haben.
Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Anwaltskosten verlangt, bemessen an einem Streitwert von 30.000€.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.