Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K. wegen fehlenden Informationspflichten
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel/Berlin
im Auftrag der
Ernst Westphal e.K.
wegen
fehlenden Informationspflichten.
Rechtsanwalt Schroeder (Kanzlei Schroeder) vertritt die Interessen der Ernst Westphal e.K. Er verschickte nun ein Schreiben, mit dem Verletzungen des Wettbewerbsrechts gerügt werden.
Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, auf der Online-Handelsplattform eBay als Privatperson aufgetreten zu sein, jedoch gewerblichen Handel zu treiben. Als gewerblicher Händler müsse er Informationen angeben, die er jedoch nicht angab. Dies seien unter anderem die Pflicht zur Bereitstellung eines Links zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Link) sowie zahlreiche weitere.
Aufgrund von diesem wettbewerbswidrigen Verhalten fordert Rechtsanwalt Schroeder für die Ernst Westphal e.K. von dem Abgemahnten:
Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe
Aufwendungsersatz für die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten (Gegenstandswert: 10.000,00€)
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.