Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH durch Rechtsanwalt Jüngst
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Jüngst aus Hamburg
im Auftrag der
Goldankauf Marin GmbH
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Rechtsanwalt Jüngst vertritt die Interessen der Goldankauf Marin GmbH. Kürzlich verschickte er ein Schreiben, in dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
Der von der Abmahnung Betroffene habe gegen das Irreführungsverbot des §5 UWG verstoßen, indem er drei Werbeauslobungen verwendet habe, durch die er unzulässigerweise Alleinstellungsbehauptungen aufstelle. Ebenfalls seien durch eine Aussage Unwahrheiten in der Werbung im Hinblick auf das Unternehmen und seine Kunden verwendet worden. Des Weiteren würden die Umsatsteuer ID sowie der Link zur OS-Plattform fehlen.
Aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht fordert Rechtsanwalt Jüngst den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.