Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
VDAK e.V. – was ist das denn? Darf der abmahnen?
Können Sie sich daran erinnern, als der Abmahnverein IDO Schlagzeilen machte?
Anfangs wurde der IDO von wenigen Abgemahnten ernst genommen – heute hat er sich im Abmahngeschäft etabliert. Auch wenn dem IDO durch ein jüngstes Urteil des LG Berlin (Urt. v. 4.4.2017, 103 O 91/16) die Aktivlegitimation abgesprochen wurde, so handelt es sich dort wohl nur um eine Einzelfallentscheidung.
In aller Munde ist derzeit auch der VDAK e.V. – kurz für „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“. Der VDAK e.V. spricht derzeit fleißig Abmahnungen aus, wobei er weitaus geringere Kosten zugrunde legt, als der IDO.
Doch, wer ist eigentlich dieser VDAK e.V.? Auf seiner Webseite präsentiert er sich als „mitgliedsstärkster Verband seiner Art“ mit Sitz in Recklinghausen. Er wurde nach eigenen Angaben 1994 gegründet und dient der Förderung der Interessen seiner gewerblichen Mitglieder. Der VDAK hat sich zum Ziel gemacht, unlautere und kriminelle Praktiken im Interesse seiner Mitglieder zu bekämpfen. Darüber hinaus erbringt der VDAK für seine Mitglieder Serviceleistungen wie etwa einen anwaltlichen Inkassodienst oder auch eine Anwaltshotline, die er in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten betreibt.
Die Zahl der Abmahnungen durch den VDAK steigt derzeit rapide. Auch immer mehr Anwaltskanzleien berichten von der Bearbeitung solcher Abmahnungen.
Auch unserem Büro liegen schon mehrere Abmahnungen des VDAK vor.
Wie steht es denn um die Aktivlegitimation des VDAK?
Grundsätzlich dürfen u.a. „rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt“ eine Abmahnung aussprechen.
Der VDAK verweist zwar selbst auf verschiedene Urteile, in denen ihm eine Aktivlegitimation zugestanden wurde. Auffällig ist dabei jedoch, dass diese Urteile schon aus dem Jahre 2008 stammen. Aktuelle Urteile liegen nicht vor. Es ist daher keinesfalls automatisch davon auszugehen, dass der VDAK aktivlegitimiert und damit berechtigt ist, eine Abmahnung auszusprechen und ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Es ist auch nicht belegt, dass die Angaben des VDAK zu seinen Mitgliederzahlen stimmen oder, dass die vorhandenen Mitglieder tatsächlich auch den Branchen und Bereichen angehören, in denen der VDAK Abmahnungen ausspricht.
Es sind insofern diverse Punkte denkbar, in denen die Aktivlegitimation des VDAK verneint werden könnte.
Der VDAK macht in der Regel sehr geringe Abmahnkosten von 120,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, also 142,80 € geltend. Dennoch sollte der vermeintlich geringe Wert der Abmahnung nicht dazu führen, den sehr hohen Wert einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu vergessen! Geben Sie daher nicht ungeprüft und vorschnell eine Unterlassungserklärung ab, denn diese hat einen sehr hohen Mehrwert für den VDAK, da hier hohe Vertragsstrafenzahlungen winken.
Der VDAK mahnt überwiegend Verstöße bei Werbung mit Garantien ab – die beste Vermeidungsstrategie bietet daher die korrekte Darstellung der Werbung. Hier beraten wie Sie gerne bundesweit.
Wir empfehlen daher:
Wenn Sie eine Abmahnung des VDAK erhalten haben, beachten Sie die gesetzte Frist und wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Unterschreiben Sie nicht vorschnell die Unterlassungserklärung – diese bindet Sie möglicherweise unnötig! Oft sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und würden Sie über das Notwendige hinaus verpflichten.
Rufen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!
Gerne machen wir Sie auch auf unseren AGB-Update-Service aufmerksam. Damit bieten wir Ihnen die Gelegenheit, solche und ähnliche Abmahnungen im Vorfeld zu vermeiden. Wir erstellen professionelle, individuelle und abmahnsichere Rechtstexte zu fairen Preisen und prüfen Ihren Onlineshop auf Wettbewerbsverstöße.
Ich bin Ihnen gerne behilflich! Rufen Sie mich an.