Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnungen der Snaabt GmbH durch die LEXEA Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangaben
Uns erreichte eine Anfrage wegen Abmahnungen der
LEXEA Rechtsanwälte aus Köln
im Auftrag der
Snaabt GmbH aus Heinsberg
wegen
fehlender Grundpreisangaben.
Die LEXEA Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Snaabt GmbH aus Heinsberg, welche auf Amazon sowohl Tierfutter, als auch Nahrungsergänzungs- und Pflegemittel für Tiere vertreibt. Die LEXEA Rechtsanwälte verschickten nun Abmahnungen an Online-Händler, die ebenfalls Tiernahrung bzw. Pflegeprodukte für Tiere vertreiben.
Den Abmahnungen zufolge würden die betroffenen Händler keine Grundpreise für einzelne Produkte angeben und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.
Aufgrund dieses Verstoßes fordern die LEXEA Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren (Streitwert: 25.000,00€).
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.