Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung Kanzlei NOVACOS | Biofa GmbH
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei NOVACOS aus Düsseldorf eine Abmahnung im Auftrag der Biofa GmbH aus Münsingen wegen Wettbewerbsrechtsverletzungen verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die verschickte Abmahnung bezieht sich auf Produkte, die Kieselgur enthalten und von der Biofa GmbH zum Kauf angeboten werden.
Abgemahnt wird, dass die Produkte ohne die biozidrechtlich erforderliche Zulassung vertrieben und die Produkte ohne eine Registrierungsnummer verkauft werden. Darüber hinaus wird gerügt, dass die Produkte nicht von einem berechtigten Lieferanten stammen. Schließlich fehle der erforderliche Warnhinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen“.
Folglich werden durch die Kanzlei NOVACOS Wettbewerbsverstöße geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Wettbewerbsrechtsverletzungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält neben der Unterlassungsverpflichtung ebenfalls eine Vertragsstrafenregelung. Darüber hinaus wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.