Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung | Juwelier Chronotage GmbH | Registrierung Stiftung EAR
Es wird berichtet, dass ein bekannter Berliner Abmahnanwalt erneut im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Internet Elektronikartikel zum Kauf anbiete und sich nicht zuvor bei der Stiftung EAR registriert haben soll. Ohne eine Registrierung bei der Stiftung EAR sei der Verkauf von elektronischen Produkten unzulässig.
Die Juwelier Chronotage GmbH sei ein Konkurrent des Abgemahnten, sodass das Unternehmen dazu befugt sei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung über den bekannten Abmahnanwalt aus Berlin zu verschicken.
In der Vergangenheit wurde auf der folgenden Internetseite schon über eine Abmahnung des bekannten Abmahnanwalts aus Berlin im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/11/25/abmahnung-juwelier-chronotage-gmbh-elektrogesetz/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des erstmaligen Verstoßes wird nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Es wird von dem Abgemahnten verlangt, dass er die Registrierung bei der Stiftung EAR unverzüglich nachholt. Zudem werden die Abmahnkosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.