Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem Wettbewerbsrechtsverletzungen einer Person auf eBay abgemahnt werden.
Der von der Abmahnung Betroffene soll innerhalb seiner Angebote auf eBay gegen folgende Regeln verstoßen haben:
fehlende Angabe des primär veranwortlichen Lebensmittelunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 1 LMIV bei Verkauf von unverpackten Lebensmitteln
unzuverlässige Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen
Beide Rechtsverletzungen würden Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.
Aufgrund dieses Verstoßes wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren wird die Erstattung der angefallenen Kosten für die Abmahnung verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.