Rechtstipp im Wettbewerbsrecht
Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen einer unwirksamen AGB-Klausel
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
wegen einer
unwirksamen AGB-Klausel
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. verschickte kürzlich eine Abmahnung, in der das Verwenden einer angeblich unwirksamen AGB-Klausel gerügt wird.
Der von der Abmahnung Betroffene biete auf der von ihm betriebenen Website Produkte zum Kauf an und verwende dabei eigene AGB. In diesen würde eine angeblich unwirksame Klausel zu Mängelrügen bei Sachmängeln vorliegen. Dies würde einen Verstoß gegen §3 UWG darstellen und sei somit wettbewerbswidrig.
Aufgrund dieses Verstoßes wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs. und Verpflichtungserklärung gefordert. Ebenfalls solle er sich dazu verpflichten, die beanstandete Klausel zukünftig nicht mehr zu verwenden. Desweiteren wird die Erstattung der angefallenen Kosten für die Abmahnung verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.